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Sorgfältige Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen, um eine Verschlechterung des epidemiologischen Bildes zu vermeiden

Sorgfältige Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen, um eine Verschlechterung des epidemiologischen Bildes zu vermeiden

Um eine Verschlechterung der epidemiologischen Situation im Land zu vermeiden und mit den nächsten Phasen der Strategie zur schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen mit Vorsicht und Sicherheit fortzufahren, sind Zusammenarbeit und Wachsamkeit der gesamten Gesellschaft erforderlich. Um die Wiedereinführung von Beschränkungen zu verhindern und das epidemiologische Bild auf einem überschaubaren Niveau zu halten, werden die folgenden bis zum 31.

März geltenden Maßnahmen in Kraft gesetzt:

  • Die maximale Anzahl von Personen, die ein Haus besuchen, beträgt vier (4) Personen, unabhängig vom Alter.
  • Die Verbringung ist von 23 Uhr bis 5 Uhr morgens am Folgetag verboten.
  • Der Zugang zu Parks, linearen Parks, Stränden, Plätzen und Naturpfaden des Departements of Forests ist unabhängig vom Alter mit einer maximalen Anzahl von sechs (6) Personen pro Gruppe erlaubt.
  • Die maximale Anzahl von Personen bei Gottesdiensten und/oder anderen Formen der religiösen Anbetung beträgt 50 Personen in Übereinstimmung mit den Gesundheitsrichtlinien.
  • Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen mit einer maximalen Anzahl von 10 Personen sind erlaubt.
  • Das Abhalten von Mittag- und/oder Abendessen, die mit Hochzeiten und Taufen zusammenhängen, ist verboten.
  • Alle privaten Institute und Bildungszentren können mit einer maximalen Anzahl von fünf (5) Personen arbeiten, einschließlich des Tutors (4 Studenten + 1 Tutor).
  • Der Betrieb von Outdoor-Sportanlagen für das Einzeltraining ist erlaubt, vorausgesetzt, die Anzahl der Athleten beträgt nicht mehr als fünf (5) Personen, einschließlich des Trainers.
  • In großen Fußballstadien ist das Training von Athleten mit einer maximalen Anzahl von fünf Personen pro Gruppe, einschließlich des Trainers, erlaubt.
  • Die Gesamtzahl der Personen pro Sportanlage darf 15 Personen nicht überschreiten.

Der Betrieb von Indoor-Sportanlagen ist erlaubt, sofern:

  • für Einrichtungen bis zu 80 qm beträgt die maximale Anzahl zwei Personen (2), einschließlich des Trainers/Coaches,
  • für Einrichtungen von mehr als 80 qm und bis zu 200 qm beträgt die maximale Personenzahl drei (3), einschließlich des Trainers/Coaches, und
  • für Einrichtungen von mehr als 200 qm beträgt die maximale Anzahl von Personen fünf (5), einschließlich des Trainers/Coaches.
von viotopo News
https://www.pio.gov.cy/

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